Der Gerichtsbezirk des Sozialgerichtes Stuttgart umfasst neben dem Stadtkreis Stuttgart die Landkreise Böblingen und Esslingen sowie den Rems-Murr-Kreis.
Ferner ist das Sozialgericht Stuttgart für alle Streitigkeiten in Baden-Württemberg aus dem Bereich des Vertrags(zahn)arztrechts örtlich zuständig, sofern es sich nicht um Fragen der Zulassung von Vertrags(zahn)ärzten handelt.
Für die örtliche Zuständigkeit ist in der Regel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort des Klägers bei Klageerhebung maßgeblich.
Über folgende Links sind die Seiten der übrigen Sozialgerichte in Baden-Württemberg zu erreichen, wo Sie deren Zuständigkeit finden.
Sie können auch über die Suchmaschine auf der rechten Seite das für Ihren Ort zuständige baden-württembergische Sozialgericht finden.