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Sozialgericht Stuttgart
Az.: S 7 BA 2585/22
Beschluss
in dem Rechtsstreit
Stadt Sindelfingen
vertreten durch den Oberbürgermeister
Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
- Klägerin -
gegen
Deutsche Rentenversicherung Bund
vertreten durch das Direktorium
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin
- Beklagte -
Die 7. Kammer des Sozialgerichts Stuttgart
hat am 17.06.2025 in Stuttgart
durch die Richterin am Sozialgericht Rahn
ohne mündliche Verhandlung beschlossen:
Der Beschluss der Kammer vom 27.01.2023 wird aufgehoben.
Gründe
Die Voraussetzungen von § 75 Abs. 2a SGG liegen nicht vor. Die bekannten und betroffenen Dritten sind zum Rechtsstreit beizuladen. Der Ausschluss der Beiladung ist nicht zweckmäßig für die Sachverhaltsermittlung der jeweils unterschiedlich gelagerten Fälle.
Rahn
Richterin am Sozialgericht