Die Verteilung der Rechtsstreitigkeiten auf die einzelnen Kammern beim Sozialgericht Stuttgart richtet sich nach einem sog. Turnussystem. Jeder Kammer sind bestimmte Rechtsgebiete zugeordnet. Klagen und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes werden entsprechend der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei Gericht nacheinander den Kammern zugeordnet, die für das betreffende Rechtsgebiet zuständig sind, wobei jede Kammer eine bestimmte – im aktuellen Geschäftsverteilungsplan näher geregelte – Anzahl eingehender Verfahren eines bestimmten Rechtsgebietes erhält. Verfahren, die an demselben Tag eingehen, werden nach den Nachnamen der Kläger bzw. Antragsteller alphabetisch geordnet. Ist bereits ein Verfahren einer natürlichen Person in demselben Rechtsgebiet anhängig, ist die Kammer des bereits anhängigen Verfahrens zuständig. Entsprechendes gilt bei Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, wenn bereits ein Verfahren eines Bedarfsgemeinschaftsmitglieds anhängig ist.
Einen Auszug des aktuellen Geschäftsverteilungsplans finden Sie hier. Diesem kann entnommen werden, welche Rechtsgebiete den Kammern des Sozialgerichts Stuttgart zugeordnet sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen während des Kalenderjahres eintreten können.