Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
S-Bahn: Haltestelle Stadtmitte
U-Bahn: Haltestelle Börsenplatz oder Schlossplatz
Anfahrt mit dem Auto:
Gekennzeichneter Parkplatz
-
- vor dem Dienstgebäude
- Friedrichsbau
- Hofdienergarage
Für Autofahrer steht in der Tiefgarage eine begrenzte Anzahl von kostenpflichtigen Parkplätzen zur
Verfügung.
Hier ein Ausschnitt aus dem Stadtplan; die Lage des Sozialgerichts ist mit dem schwarzen Pfeil gekennzeichnet:
Der Ausschnitt aus dem Stadtplan von Stuttgart wurde von der Landeshauptstadt Stuttgart freundlicherweise zur
Verfügung gestellt.
Der Stadtplan kann auf den folgenden Seiten angesehen werden: