Jeder Kläger kann seinen Prozess vor dem Sozialgericht alleine führen. Die Beiziehung eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten wird vom Gesetz nicht vorgeschrieben.
Sie können Ihre Klage per Brief oder per Telefax an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und dort die Klage in der Rechtsantragsstelle aufnehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass per E-Mail oder auf sonstigem elektronischen Weg keine wirksame Klage erhoben, kein wirksamer Antrag gestellt und keine wirksame Verfahrenserklärung abgegeben werden kann. Durch die Übersendung einer E-Mail wird also auch keine Frist gewahrt.
Mit dieser Checkliste können Sie prüfen, ob alles Wichtige in Ihrer Klage enthalten ist:
- Ihr Name.
- Ihre Adresse (kein Postfach) mit Telefonnummer.
- Das Datum, an dem Sie die Klage verfasst haben.
- Die Anschrift des Sozialgerichts (hier: Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Str. 2, 70174 Stuttgart).
- Die Erklärung, dass Sie Klage erheben.
- Die Bezeichnung des Bescheides und des Widerspruchsbescheides, gegen die sich Ihre Klage richtet, mit Datum und Geschäftszeichen oder Aktenzeichen.
- Die Angabe des Beklagten (d. h. der Behörde, die den Widerspruchsbescheid erlassen hat).
- Ein Antrag, aus dem deutlich wird, was Sie vom Beklagten verlangen. Schreiben Sie dabei so, wie Sie sich am besten ausdrücken können. Eine juristische Fachsprache ist nicht nötig!
- Die Begründung, warum Sie mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden sind. Dabei ist es sinnvoll, den Sachverhalt möglichst vollständig zu schildern und gegebenenfalls Zeugen (mit Namen und Adresse) oder sonstige Beweismittel (z. B. Unterlagen und Urkunden) zu benennen oder zu erläutern, welche Möglichkeiten Sie sehen, Ihren Anspruch zu beweisen.
- Ihre Unterschrift.
Außerdem sollten Sie Ihrer Klage folgende Anlagen beifügen:
- Eine Kopie des Bescheides und des Widerspruchsbescheides, gegen die sich Ihre Klage richtet.
- Eine Kopie aller vorhandenen (medizinischen oder sonstigen) Unterlagen und Urkunden, mit denen Sie den in der Klage behaupteten Sachverhalt beweisen wollen.