Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Sozialgericht Stuttgart ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Webseite des Sozialgerichts Stuttgart https://sozialgericht-stuttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- Syntaxanalyse (9.4.1.1 nach Norm EN 301549)
- Veröffentlichung von Informationen in Gebärdensprache
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.03.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02.03.2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Wenn Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, können Sie uns dies gerne mitteilen:
Sozialgericht Stuttgart
Theodor-Heuss-Str. 2
70174 Stuttgart
Tel.: 0711/ 89230 - 0
poststelle@sgstuttgart.justiz.bwl.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an Sozialgericht Stuttgart wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Sozialgericht Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
6. Sonstige Benutzungshinweise
Schriftgröße
Sie können die dargestellte Schriftgröße im Browser beliebig anpassen. Dazu drücken Sie „STRG“ und „+“ oder „-“ zum schrittweisen Ein- bzw. Auszoomen.
Download von Dateien
Um PDF-Dateien zu öffnen, benötigen Sie einen entsprechenden PDF-Reader, z.B. Adobe Reader (http://get.adobe.com/de/reader).
Wir sind bemüht, die bereitgestellten Inhalte als barrierefreie Dokumente aufzubereiten. Wenn Sie Dokumente benötigen, die für Sie nicht zugänglich sind, wenden Sie sich über die oben genannte E-Mail-Adresse an uns. Wir werden uns bemühen, Ihnen die Inhalte in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
Navigationsmöglichkeiten
Die Hauptnavigation oben ermöglicht den Zugriff auf die Hauptinhaltsbereiche der Webseite. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über die Hauptnavigation fahren, klappt sich das Untermenü auf (Flyout). Hier können Sie die Unterseiten bis zur dritten Unterebene auswählen. Sofern es zu einem Themenbereich weitere Unterseiten gibt, erreichen Sie diese über eine Zusatznavigation unten oder in der rechten Spalte.
Suche
Auf jeder Seite haben Sie im oberen rechten Bereich die Möglichkeit, nach
Begriffen zu suchen. Geben Sie dazu den Suchbegriff in die Suchmaske ein und klicken Sie auf das Lupe-Symbol.
Wenn Sie direkt auf das Lupe-Symbol klicken, gelangen Sie zur erweiterten
Suche.
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