Willkommen beim Sozialgericht Freiburg
Der Gerichtsbezirk des Sozialgerichts Freiburg umfasst den Stadtkreis Freiburg sowie die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Ortenau sowie Waldshut. In Knappschaftangelegenheiten ist das Sozialgericht Freiburg in erster Instanz für ganz Baden-Württemberg zuständig.
Auf unseren Internetseiten erhalten Sie Informationen über wesentliche Grundsätze der Sozialgerichtsbarkeit, aber auch zu aktuellen Themen oder Anlässen. Die in der Öffentlichkeit breit diskutierten vielschichtigen Änderungen in der Sozialgesetzgebung haben auch die Tätigkeit der Sozialgerichte verstärkt in den Blick gerückt. Diesem Informationsbedürfnis soll mit den Internetseiten der Sozialgerichte Rechnung getragen werden.
Wichtiger Hinweis:
Rechtsmittel einlegen, Anträge stellen oder sonstige Prozesserklärungen abgeben können Sie nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Wie Sie rechtswirksam bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig und rechtlich unwirksam!
Servicezeiten
Mo - Do | 9.00 - 15.30 Uhr |
Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Rechtsantragsstelle (nach telefonischer Terminvereinbarung)
Mo - Do | 9.00 - 12.00 und 13.00 - 15.30 |
Fr | 9.00 - 12.00 Uhr |
Barrierefreier Zugang
Der Zugang zum Gericht und den Gerichtssälen ist behindertengerecht und rollstuhlgeeignet.