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Leitsatzentscheidung

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Beschluss vom 28.11.2014 - S 4 AS 6236/14 ER


Das Jobcenter ist berechtigt, von einem Beistand Personalien zu erheben und sich von diesem den Ausweis vorlegen zu lassen. 

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Urteil vom 09.10.2014 - S 4 R 2046/12

Beantragt ein Versicherter nach vollständig abgelehntem Rentenantrag im Widerspruchsverfahren eine "Rente wegen Erwerbsminderung nach den gesetzlichen Vorschriften" und gewährt der Versicherungsträger daraufhin eine befristete Rente, hat der Widerspruchsführer regelmäßig Anspruch auf volle Kostenerstattung.  

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Beschluss vom 07.07.2014 - S 18 AS 3048/14 ER

 

1. Grundsätzlich ist der Erlass eines die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes erst nach Scheitern von Verhandlungen über den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung zulässig. Unterbreitet der erwerbsfähige Leistungsberechtigte dem Grundsicherungsträger seinerseits einen Eingliederungsvereinbarungsentwurf, der seinem Inhalt nach das Fehlen der Bereitschaft zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung zum Ausdruck bringt, sind Verhandlungen nicht erfolgversprechend und daher entbehrlich.
2. Es ist zulässig, die Verpflichtung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu Eigenbemühungen hinsichtlich der einzubeziehenden Stellen zu konkretisieren.

3. Ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzender Verwaltungsakt ist grundsätzlich teilbar. Sofern durch den Wegfall einer rechtswidrigen Bestimmung weder das Integrationskonzept verfälscht wird, noch angenommen werden kann, dass der Grundsicherungsträger die Eingliederungsvereinbarung ohne die Bestimmung nicht erlassen hätte, kann die rechtswidrige Bestimmung isoliert aufgehoben werden. Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ist insoweit eine teilweise Anordnung der aufschiebenden Wirkung möglich.

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Beschluss vom 21.05.2014 - S 18 AS 2698/14 ER

 

Es kann nur eine Eingliederungsvereinbarung zulässig durch Verwaltungsakt ersetzt werden, über die zuvor mit dem Leistungsberechtigten verhandelt worden ist. Der Erlass eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes mit einem von der verhandelten Eingliederungsvereinbarung abweichenden Inhalt ist rechtswidrig.

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Urteil vom 20.12.2011 - S 10 KA 4968/10

 

Kürzungen des vertragsärztlichen Honorars auf Grundlage der zum 1. Januar 2009 abgeschlossenen Konvergenzvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und den Krankenkassen sind rechtswidrig.

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Urteil vom 20.12.2011- S 10 KA 7851/10

 

1. Kürzungen des vertragsärztlichen Honorars auf Grundlage der zum 1. Januar 2009 abgeschlossenen Konvergenzvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und den Krankenkassen sind rechtswidrig.


2. Die Fristversäumnis bei Zuweisung des Regelleistungsvolumen für das erste Quartal 2009 bleibt sanktionslos. § 87b Abs. 5 Satz 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch ist auf den Fall der erstmaligen Zuweisung des Regelleistungsvolumen nicht anwendbar.

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Urteil vom 12.12.2011 - S 18 AS 8899/08

1. Die Festsetzung einer Angemessenheitsgrenze für Heizkosten kann nicht unter Zugrundelegung von Durchschnittswerten erfolgen.
2. Das Computerprogramm "Heikos" ist für die Ermittlung eines Grenzwertes für angemessene Heizkosten ungeeignet.
3. Heizkosten sind bis zur Grenze des sich unter Anwendung des bundesweiten Heizspiegels (bei Fehlen eines regionalen Heizspiegels) ergebenden Wertes für "extrem hohen" bzw. "zu hohen" Heizenergieverbrauch zu übernehmen.
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Urteil vom 30.11.2011 - S 20 AS 6617/10

Der Anspruch auf Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung ist auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) ein abtrennbarer Bestandteil des Arbeitslosengeldes II. Es handelt sich hierbei auch nach dem 1.1.2011 um einen eigenständigen, abtrennbaren Streitgegenstand, über den isoliert und unabhängig von den übrigen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entschieden werden kann.
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Urteil vom 03.11.2011 - S 5 R 2494/11

Bei der Erhebung von Beitragsnachforderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter nach einer Betriebsprüfung sind die von der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der so genannten Gleichwohlgewährung von Arbeitslosengeld an freigestellte Arbeitnehmer (§ 143 SGB III) getragenen Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung in Abzug zu bringen, weil der Insolvenzverwalter insoweit von der Pflicht zur Entrichtung befreit ist (§ 335 Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 SGB III). Hieran ändert auch das Ergebnis einer Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit vom 25./26.09.2008 nichts.
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Urteil vom 01.08.2011 - S 8 KR 354/10

Ein 13-Jähriger, der 1,52 m groß ist und eine Endgrößenprognose von 1,65 m hat, hat gegen seine Krankenkasse keinen Anspruch auf die Behandlung mit einem Medikament zur Körpervergrößerung, wenn dieses Medikament in Deutschland nicht zur Behandlung von Wachstumsstörungen zugelassen ist.

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Beschluss vom 06.06.2011 - S 24 AS 2153/11 ER

1. Eine Pflichtverletzung im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 c) SGB II a. F. liegt auch dann vor, wenn der Hilfebedürftige ein Vorstellungsgespräch ohne rechtfertigenden Grund nicht wahrnimmt. Die Aufnahme einer Tätigkeit kann auch dadurch (konkludent) verweigert werden, dass der Hilfebedürftige die Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses verhindert, insbesondere dadurch, dass er nicht zu einem Vorstellungsgespräch erscheint oder aber auf die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch zu spät reagiert, so dass das Stellenbesetzungsverfahren erwartungsgemäß ohne Berücksichtigung des Hilfebedürftigen verläuft. Einer "Vereinbarung" eines Vorstellungstermins zwischen Hilfebedürftigem und potentiellem Arbeitgeber bedarf es nicht.  Entscheidend ist alleine, dass ein (potentieller) Arbeitgeber ein Vorstellungsgespräch offeriert. Es ist Sache des Hilfebedürftigen, einer solchen Einladung Folge zu leisten, wenn ihm kein wichtiger Grund zur Seite steht.

2. Es ist nicht Aufgabe des SGB II, ein nicht förderungsfähiges (Teilzeit-) Studium zu finanzieren oder auch nur zu ermöglichen. Genauso wenig ist es Aufgabe des SGB II, eine selbstständige (Neben-) Tätigkeit in irgendeiner Form zu unterstützen, die seit geraumer Zeit keinerlei Ertrag erbringt. Im SGB II-Leistungsbezug hat der Hilfebedürftige vielmehr zuvörderst alle Maßnahmen zu ergreifen, um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erlangen.
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Urteil vom 19.05.2011 - S 10 KA 3195/09

Vertragsärzte, die im Rahmen eines sog. Jobsharing zugelassen sind, dürfen in vollem Umfang zum ärztlichen Notfalldienst herangezogen werden.
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Beschluss vom 17.05.2011 - S 24 SF 8468/09 E

1. Die (fiktive) Terminsgebühr nach Nr 3106 Satz 2 Var 3 VV RVG fällt nur bei einem vollen Anerkenntnis an. Ein angenommenes Teilanerkenntnis verbunden mit einer Erledigungserklärung des Rechtsstreits im Übrigen löst den Gebührentatbestand nicht aus.

 

2. Kostenentscheidungserfordernis im Erinnerungsverfahren (hier offengelassen).

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Gerichtsbescheid vom 09.05.2011 - S 20 SO 1922/11

 

Eine Anfechtungs- und Leistungsklage ist als unzulässig abzuweisen, wenn das erforderliche Vorverfahren nicht durchgeführt worden ist. Die Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens bis zum Erlass eines Widerspruchsbescheides ist auch aus Gründen der Prozessökonomie nicht geboten.

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Urteil vom 27.04.2011 - S 24 SB 275709

1. Zu den gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "H" (Hilflosigkeit).

2. Der zu bestimmende wirtschaftliche Wert der Pflege bei einem täglichen Grundpflegebedarf zwischen 60 und 120 Minuten kann nicht aus sich heraus gebildet werden. Es ist vielmehr in wertender Betrachtung eine Relation zum Wert der Pflege bei einem Bedarf von rund 60 Minuten - der nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits wegen des geringen Umfangs keine Hilflosigkeit begründet - und dem Wert der Pflege bei einem Bedarf von 120 Minuten - der alleine wegen des zeitlichen Umfangs zur Hilflosigkeit führt - herzustellen. Ein besonders hoher wirtschaftlicher Wert liegt dabei umso näher, je dichter sich der Pflegebedarf an 120 Minuten täglich befindet. Demgegenüber vermag ein täglicher Pflegebedarf, der nur geringfügig über 60 Minuten liegt (hier: zwischen 64 bzw. rund 70 Minuten täglich), grundsätzlich keinen gesteigerten, besonders hohen wirtschaftlichen Wert zu begründen, wenn nicht ausnahmsweise die Zahl, die Art oder die zeitliche Verteilung der erforderlichen Verrichtungen besondere Schwierigkeiten aufwerfen (hier verneint).
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Beschluss vom 08.04.2011 - S 24 SF 574/10 E

 

1. Der Ansatz der Erledigungsgebühr erfordert ein qualifiziertes, ursächliches Mitwirken des Rechtsanwalts an der (unstreitigen) Erledigung des Rechtsstreits.

 

2. Die Anregung, bestimmte Beweisunterlagen beizuziehen, beinhaltet ebenso wenig wie das Stellen von Beweisanträgen ein besonderes Bemühen des Rechtsanwalts.

 

3. Kostengrundentscheidungserfordernis im Erinnerungsverfahren (hier offengelassen).

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Beschluss vom 24.03.2011 - S 24 AS 1359/11 ER

 

1. Der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II für die ersten drei Monate des Aufenthaltes umfasst auch alle Ausländer, die als Familienangehörige eines Deutschen in das Bundesgebiet einreisen.

 

2. Das Zusammenleben mit dem Deutschen in einer Bedarfsgemeinschaft ändert daran nichts.

 

3. Der Leistungsausschluss verletzt nicht die staatliche Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG und auch nicht das in dieser Norm zum Ausdruck kommende Diskriminierungsverbot. Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, einem zuziehenden ausländischen Ehegatten vom ersten Tag seiner Einreise an einen Anspruch auf Sozialleistungen zu gewähren. Das Ziel der Begrenzung des Zuzugs von Ausländern und der zeitlich begrenzte Schutz vor Inanspruchnahme staatlicher Sozialleistungen durch Zuwanderer sind im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums beachtliche, von Verfassungs wegen mit erheblichem Gewicht ausgestattete Sachgründe.

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Beschluss vom 14.01.2011 - S 20 SF 7180/10 E

 

Eine (fiktive) Terminsgebühr fällt nicht an, wenn in einem Verfahren vor dem Landessozialgericht, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird.

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Beschluss vom 10.01.2011 - S 24 SF 9117/09 E

 

1. Nr. 3103 VV RVG ist eine im Verhältnis zu Nr. 3102 VV RVG vorrangige Sondervorschrift mit niedrigerem Gebührenrahmen.

 

2. In den Fällen, in denen der Rechtsanwalt bereits im verwaltungsbehördlichen Vorverfahren, welches den mit der Klage begehrten Erlass (desselben) Verwaltungsaktes betroffen hat, tätig geworden ist, berechnet sich die Verfahrensgebühr zwingend nach Nr. 3103 VV RVG. Daran ändert auch der Anrechnungstatbestand des § 15 a RVG (analog) nichts.

 

3. Zur Festsetzung der Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG) bei unsubstantiiertem Sachvortrag.

 

4. Kostenentscheidungserfordernis im Erinnerungsverfahren (hier offengelassen).

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Urteil vom 28.10.2010 - S 10 KR 4227/08

 

Versäumt die Krankenkasse die gesetzliche Frist zur Einleitung des Prüfverfahren beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, ist sie mit Einwendungen gegen die Abrechnung des Krankenhauses ausgeschlossen, soweit die Einwendungen medizinischer Art sind. Eine Nachholung der Sachverhaltsaufklärung im Gerichtsverfahren findet nicht statt.

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Urteil vom 02.09.2010 - S 24 R 7076/09

 

1. Bei Körperschaften des öffentlichen Rechts schließt das Außerachtlassen ausreichender organisatorischer Vorkehrungen (sog. Organisationsverschulden) eine unverschuldete Unkenntnis im Sinne des § 24 Abs. 2 SGB IV aus.

 

2. Zu den Anforderungen an eine wirksame Informations- und Ablauforganisation (hier: ein Ministererlass alleine genügt nicht).

 

3. Ein unzureichendes Nachversicherungsmanagement bei bloßem Vertrauen auf die fehlerfreie Umsetzung einer Erlasslage rechtfertigt den Schluss, dass dem behördeninternen Nachversicherungsverfahren nicht die erforderliche Bedeutung beigemessen und damit eine Verzögerung der Durchführung der Nachversicherung bewusst in Kauf genommen wurde.

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Urteil vom 02.09.2010 - S 24 R 951407

 

1. Zu den Voraussetzungen einer fortbestehenden Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für eine stufenweise Wiedereingliederung im "unmittelbaren" Anschluss an eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme.

 

2. Die erforderliche "Unmittelbarkeit" ist jedenfalls bei einem zeitlichen Abstand von einem Monat regelmäßig noch gegeben, ohne dass es insoweit besonderer Feststellungen bedarf (ständige Kammerrechtsprechung).

 

3. Die "vorsorgliche" Anmeldung eines Erstattungsanspruchs genügt, wenn der Rechtssicherungswille anderweitig zum Ausdruck kommt.

 

4. Sog. Zwischenübergangsgeld ist auch für Zeiträume vor Inkrafttreten des § 51 Abs. 5 SGB IX mit Wirkung zum 01.05.2004 zu leisten.

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Urteil vom 02.09.2010 - S 24 R 9049/08

 

1. Ist ein Versicherter bei Abschluss einer stationären Rehabilitationsmaßnahme des Rentenversicherungsträgers nicht mehr rehabilitationsbedürftig, fällt eine im unmittelbaren Anschluss daran durchgeführte stufenweise Wiedereingliederung in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung.

 

2. Für die Frage der weiteren Rehabilitationsbedürftigkeit kommt es alleine auf die berufstypischen Belastungen an. Arbeitsplatzspezifische Besonderheiten haben außer Betracht zu bleiben.

 

3. Ist der Versicherte bei Abschluss der stationären Rehabilitationsmaßnahme den berufstypischen Belastungen dauerhaft nicht mehr gewachsen, ist Krankengeld oder Rente zu gewähren; eine stufenweise Wiedereingliederung scheidet dann wegen Sinnlosigkeit aus.

 

4. Zur (berufskundlichen) Ermittlungspflicht des Sozialgerichts.

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Urteil vom 02.09.2010 - S 24 R 8304/09

 

1. Entscheidend für die Frage eines fortbestehenden Rehabilitationsbedarfs nach Abschluss einer stationären Rehabilitationsmaßnahme ist nicht, ob die Rehabilitationseinrichtungsärzte die stufenweise Wiedereingliederung empfehlen oder gar selbst einleiten. Eine solches "Empfehlungs- bzw. Einleitungsmonopol" findet im Gesetz keine Stütze. Maßgeblich ist insoweit alleine die objektiv fortbestehende medizinische Indikation für eine stufenweise Wiedereingliederung.

 

2. Auch der Umstand, dass die stufenweise Wiedereingliederung nach Empfehlung der Rehabilitationseinrichtungsärzte erst nach einer Zeit der Rekonvaleszenz beginnen soll, lässt die Rehabilitationsbedürftigkeit bei "verfrühter" stufenweiser Wiedereingliederung nicht entfallen und führt grundsätzlich nicht zum Fortfall des rentenversicherungsrechtlichen Rehabilitationszieles.

 

3. Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Geltendmachen im Sinne des § 111 Satz 1 SGB X.

 

4. Eine abwegige Rechtsauffassung eines Prozessbeteiligten führt nicht zur Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung.

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Beschluss vom 27.08.2010 - S 24 R 2223/10

 

1. Der Streitwert für gerichtskostenpflichtige sozialgerichtliche Verfahren bemisst sich nach dem Klageinteresse bei Klageerhebung. Spätere Absenkungen des Streitwertes durch Teilklagerücknahme sind für die Bestimmung der Gerichtskosten unerheblich, so dass eine nach Zeitabschnitten gestaffelte Streitwertfestsetzung insoweit nicht in Betracht kommt.

 

2. Zur Kostenprivilegierung durch sofortiges Anerkenntnis, wenn die Beklagte in einer Vielzahl von Fällen den klageweise geltend gemachten Anspruch vorgerichtlich mit einer nicht (mehr) tragfähigen Begründung ablehnt.

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Urteil vom 26.08.2010 - S 10 KA 8917/08

 

1. Der HVM der KV Baden-Württemberg für das Quartal I/2008 ist rechtswidrig, da die Vorgaben des Bewertungsausschusses im Beschluss der 139. Sitzung zur Anpassung der Punktzahlvolumen an die Änderungen im EBM 2008 nicht beachtet werden.

2. Der HVM kann Anpassungen des Punktzahlgrenzvolumens zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung vorsehen. Die KV darf von dem individuellen Mehrbedarf an Fallpunktzahlen einen 20%igen Abschlag vornehmen.

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Beschluss vom 09.08.2010 - S 24 AS 4043/08

 

Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist aus Sachnähegründen dann zulässig, wenn im Prozess das Erstattungsverlangen eines Trägers der Grundsicherung im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 4 a SGG im Streit steht und diesem Erstattungsverlangen einem Dritten bewilligte Leistungen nach dem SGB II zugrunde liegen. Dies gilt auch dann, wenn der Erstattungsanspruch selbst seine Grundlage im Aufenthaltsrecht (hier: § 68 AufenthG) hat.

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Beschluss vom 07.07.2010 - S 24 AS 3645/10 ER

 

Die Gewährung einer Hilfe zur Haushaltsführung als Mehrbedarf nach dem SGB II kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht. Voraussetzung dafür ist jedenfalls, dass es dem Hilfebedürftigen nicht möglich und nicht zumtbar ist, übergangsweise die grundlegendsten und absolut notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu besorgen. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, um dass gesetzgeberische System der pauschalierten Bedarfsdeckung mittels der Regelleistung nicht zu konterkarieren.

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Beschluss vom 05.07.2010 - S 15 SF 7062/08 E

 

Eine (fiktive) Terminsgebühr fällt nicht an, wenn in einem Verfahren vor dem Sozialgericht, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (so auch LSG NRW, Beschl. v. 15.05.2008 - L 7 B 63/08 AS; LSG NRW, Beschl. v. 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN; LSG NRW, Beschl. v. 10.05.2006 - L 10 B 13/05 SB; S.-H. LSG, Beschl. v. 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; Thür. LSG, Beschl. v. 19.06.2007 - L 6 B 80/07 SF; SG Stuttgart, Beschl. v. 02.04.2008 - S 15 SO 1384/08 KE; SG Stuttgart, Beschl. v. 02.07.2007 - S 3 SB 3709/07 KO-A; SG Stuttgart, Beschl.v. 19.04.2007 - S 2 SB 1345/07 KO-A;
SG Stuttgart, Beschl. v. 12.04.2006 - S 3 SB 106/06 KO-A).

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Gerichtsbescheid  vom 30.06.2010 - S 24 SB 153108

 

1. Auch nach dem Inkrafttreten der Versorgungsmedizinischen Grundsätze ist weiterhin von einem bundeseinheitlich geltenden Begriff der Blindheit im Sozialhilferecht und im Schwerbehindertenrecht auszugehen.

 

2. Zu den Anforderungen der Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" bei einem vollständigen apallischen Syndrom.

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Urteil  vom 24.06.2010 - S 16 KR 3236/08

 

Maßnahmen zur Verhütung einer Schwangerschaft (hier Sterilisation) können ausnahmsweise dann der Krankenbehandlung zuzurechnen sein, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um von der Versicherten die Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung ihres körperlichen oder geistig-seelischen Gesundheitszustandes abzuwenden (im Anschluss an  BSG, Urteil vom 13.12.1975, 3 RK 68/73).

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Urteil  vom 17.06.2010 - S 6 SB 7503/09

 

1. Zumindest für das Merkzeichen "aG" mangelt es seit 01.01.2009 einer Verrechnungsermächtigung, deren Inhalt, Zweck und Ausmaß den Vorgaben von Artikel 80 Abs. 1 S. 2 GG entspricht.

 

2. § 30 Abs. 17 BVG gibt nur für die medizinische GdB-Bewertung des Behindertenrechts nach dem SGB 9 eine tragfähige Grundlage ab, mehr jedoch nicht.

 

3. Für den Nachteilsausgleich gelten die bisherigen "Anhaltspunkte ..." (AHP) auch über den 31.12.2008 sinngemäß weiter unter einzelfallbezogener besonderer Würdigung des Anspruchs auf Teilhabe und Integration.

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Beschlusus vom 10.05.2010 - S 24 AS 3424/09

 

Arbeitslosengeld II - Darlehen bei unabweisbarem Bedarf (hier: Fernsehgerät)

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Urteil  vom 25.03.2010 - S 24 R 400/09

 

1. Zur Ersetzung eines (teil-) rechtswidrigen Elementenfeststellungsbescheides und Einführung in das Klageverfahren gemäß § 96 Abs. 1 SGG sowie zur Kostenentscheidung in derartigen Fällen.

 

2. Zur Frage der abhängigen Beschäftigung eines Prokuristen/Betriebsleiters mit 40 % Stammkapital-Anteil und "sektoraler Sperrminorität".

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Beschluss vom 24.03.2010 -  21 SF 7175/09 E

 

Eine (fiktive) Terminsgebühr fällt nicht an, wenn in einem Verfahren vor dem Sozialgericht, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (so auch LSG NRW, Beschl. v. 15.05.2008 - L 7 B 63/08 AS; LSG NRW, Beschl. v. 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN; LSG NRW, Beschl. v. 10.05.2006 - L 10 B 13/05 SB; S.-H. LSG, Beschl. v. 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; Thür. LSG, Beschl. v. 19.06.2007 - L 6 B 80/07 SF; SG Stuttgart, Beschl. v. 12.06.2008 - S 12 KR 945/08 KE; SG Stuttgart, Beschl. v. 02.04.2008 - S 15 SO 1384/08 KE; SG Stuttgart, Beschl. v. 02.07.2007 - S 3 SB 3709/07 KO-A; SG Stuttgart, Beschl.v. 19.04.2007 - S 2 SB 1345/07 KO-A; entgegen SG Stuttgart, Beschl. v. 23.12.2009 - S 6 SB 2031/09 KE).

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Urteil  vom 22.02.2010 - S 24 R 7246/07

 

1. Unbestimmtheit eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheides bei Perplexität der Verfügungssätze.

 

2. Zum "Umschlagen" von einer vollen Erwerbsminderungsrente aus Arbeitsmarktgründen in eine volle Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen bei Aufenthalt im vertragslosen Ausland (dolo-agit-Einrede).

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Beschluss vom 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09 ER

 

Begehrt ein an einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit erkrankter Versicherter von seiner Krankenkasse im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes eine potentiell lebensverlängernde Therapie und ist es dem Gericht in der gebotenen Zeit nicht möglich, den Sachverhalt zu den Anspruchsvoraussetzungen für die beantragte Behandlung aufzuklären, führt die vorzunhemende Folgenabwägung regelmäßig zum Ergebnis, dass dem Versicherten die Therapie vorläufig zu gewähren ist.

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Urteil  vom 25.01.2010 - S 12 AL 7402/09

 

Das Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld für die Dauer einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe steht dem "Bezug" von Entgeltersatzleistungen i.S.d. § 28a SGB III nicht entgegen.

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Urteil vom 30.11.2009 - S 24 AS 2559/07

 

1. Zum Beratungsverschulden der Arbeitsagentur bei verspäteter Antragstellung für SGB II-Leistungen.

 

2. Hat die Agentur für Arbeit keine Kenntnis davon, ob der Bezieher von Arbeitslosengeld nach Auslaufen des Arbeitslosengeldanspruches hilfebedürftig sein wird und springt dies auch nicht ins Auge, so hat sich ihr auch keine im Rahmen des von ihr geführten Verwaltungsverfahrens klar zu Tage getretene Gestaltungsmöglichkeit mit der Folge einer konkreten Beratungspflicht aufgedrängt, die jeder Verständige mutmaßlich nutzen würde.

 

3. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch befreit den Versicherten bzw. Leistungsempfänger nicht von jeglicher Sorgfaltspflicht in eigenen Angelegenheiten, insbesondere nicht bei urlaubsbedingter Abwesenheit.

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Beschluss vom 09.11.2009 - S 24 AS 5684/09 ER

 

1. Für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Bescheiderteilung im Sinne der Übersendung eines schriftlichen Bescheides besteht im Eilverfahren kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bewilligt und ausgezahlt worden sind.

 

2. Für das Begehren auf höhere Leistungen fehlt bei Bagatellbeträgen der Anordnungsgrund (hier: 51 Cent pro Monat).

 

3. Zum Rechtsmittelstreitwert bei Ansprüchen auf Bescheiderteilung.

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Beschluss vom 06.11.2009 - S 24 R 6538/09 AK-A

 

1. Im gerichtskostenfreien Verfahren besteht im Falle eines Kostengrundanerkenntnisses regelmäßig kein Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Kostenentscheidung.

 

2. Zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 193 Abs. 1 SGG gehören auch die Kosten des Vorverfahrens.

 

3. Über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren entscheidet auf Antrag der Urkundsbeamte im Verfahren nach § 197 SGG.

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Beschluss vom 20.08.2009 - S 6 SB 3986/09 KE

 

1. Im sozialgerichtlichen Verfahren kann eine Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn außergerichtliche Verhandlungen des Rechtsanwaltes mit der Gegenseite zur nachfolgenden Beendigung des Streitverfahrens beigetragen haben.

 

2. Hinsichtlich einer richterlichen Feststellung nach § 197 Abs. 2 SGG als lex specialis zu § 33 RVG findet ein weiteres Rechtsmittel nicht statt.

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Beschluss vom 13.08.2009 - S 9 AS 5003/09 ER

 

Die in §§ 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 VAG geregelte Höhe des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung führt zu einer existenzgefährdenden Bedarfsunterdeckung, da der Mindestbetrag nach § 12 Abs. 1c Satz 6 2. Halbsatz VAG eines Leistungsbeziehers zur gesetzlichen Krankenversicherung unter dem ermäßigten Basistarif für Hilfebedürftige liegt. Diese Bedarfsunterdeckung begegnet im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums aus Art. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 GG verfassungsrechtlichen Bedenken.

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Urteil  vom 02.07.2009 - S 6 U 7425/08

 

1. Drohende Sozialhilfebedürftigkeit nach abfindungsbedingter Einstellung einer Verletztenrente rechtfertigt in der Regel keine Zurückweisung eines Abfindungsantrags.


2. Die Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung begegnet hinsichtlich der Ermächtigungsnorm des § 76 Abs. 1 S. 2 SGB VII rechtlichen Bedenken (Artikel 80 Abs. 1 S. 2 GG).

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Urteil  vom 07.05.2009 - S 6 VS 467/08

 

1. Es bestehen Bedenken, ob § 12 AusglV n. F. von der i. S. v. Artikel 80 Abs. 1 S. 2 GG geforderten Ermächtigungsgrundlage abgedeckt ist.

 

2. § 12 AusglV n. F. ist dann nicht auf 50 % der Werbungskosten beschränkt, wenn dieser Betrag im Einzelfall überschritten ist.

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Urteil  vom 19.03.2009 - S 6 SB 777/08

 

Bei der Zuerkennung des Merkzeichens "aG" für Behindertenplätze ist es nicht ausgeschlossen, ein berufsbedingtes Angewiesensein auf die Benutzung eines Kraffahrzeugs mitzuberücksichtigen.

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Urteil  vom 29.01.2009 - S 6 SB 6729/06

Auch nach Inkraft-Treten der VersMedV zum 1. Januar 2009 ist bei der GdB-Bewertung der Anspruch auf Teilhabe (Partizipation) zu beachten.

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Beschluss  vom 12.12.2008 - S 10 KA 7601/08 ER

 

1. Hat der Treuhänder eines insolventen Vertragsarztes den Praxisbetrieb "freigegeben", ist hierin keine "echte" Freigabe zu sehen, wenn die durch den Praxisbetrieb künftig erworbenen Vermögenswerte der Insolvenzmasse zu Gute kommen sollen.                                                                                                    

 

2.  Die Abtretung von Ansprüchen auf Abschlagszahlungen für Leistungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist nach § 91 Abs. 1 InsO unwirksam.


3. Bei einer Leistung an den Zessionar handelt es sich nicht um eine Leistung "an den Schuldner" im Sinne des § 82 InsO. 


4. Sofern die Kassenärztliche Vereinigung an den Zessionar leistet, obwohl die Abtretung unwirksam ist, erfährt sie Schutz über § 409 BGB. Die Anwendung des § 409 BGB setzt allerdings den Bestand einer Forderung voraus. Ohne Forderung geht eine Abtretung ins Leere. Leistet die Kassenärztliche Vereinigung in einem solchen Fall trotzdem an den vermeintlichen Zessionar, kann sie sich nicht auf § 409 BGB berufen.

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Urteil  vom 06.11.2008 - S 6 SB 4146/07

 

Eine Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft fällt in die Beweislast der Behörde, wenn diese keine tatsächliche wesentliche Besserung nachweisen kann.

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Beschluss vom 12.06.2008 - S 12 KR 94508 KE

 

Eine (fiktive) Terminsgebühr fällt nicht an, wenn in einem Verfahren vor dem Sozialgericht, für das eine mündliche Verhandlung vorgesehen ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird (so auch LSG NRW, Beschl. v. 15.05.2008 - L 7 B 63/08 AS; LSG NRW, Beschl. v. 29.08.2007 - L 2 B 13/06 KN; LSG NRW, Beschl. v. 10.05.2006 - L 10 B 13/05 SB; S.-H. LSG, Beschl. v. 14.11.2007 - L 1 B 513/07 R SK; Thür. LSG, Beschl. v. 19.06.2007 - L 6 B 80/07 SF; SG Stuttgart, Beschl. v. 02.04.2008 - S 15 SO 1384/08 KE; SG Stuttgart, Beschl. v. 02.07.2007 - S 3 SB 3709/07 KO-A; SG Stuttgart, Beschl.v. 19.04.2007 - S 2 SB 1345/07 KO-A;
SG Stuttgart, Beschl. v. 12.04.2006 - S 3 SB 106/06 KO-A).

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Urteil  vom 24.04.2008 - S 18 AL 1875/07

 

1. Der Sperrzeittatbestand des § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 SGB III (in der Fassung vom 22.12.2005) setzt die schuldhafte Verletzung der Meldepflicht aus § 37 b SGB III voraus.

 

2. Die dreitägige Reaktionszeit des § 37 b S. 2 SGB III (in der Fassung vom 22.12.2005) ist dem Arbeitsuchenden in vollem Umfang zuzubilligen. Dies gilt auch bei vorangegangenen, unverschuldeten Meldehindernissen. Die Tage der unverschuldeten Meldehindernisse sind nicht mitzuzählen.

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Urteil  vom 20.02.2008 - S 12 KR 1688/05

 

1. Eine Klage der Zahlstelle auf Feststellung des Nichtbestehens der Verpflichtungen aus § 202 SGB V ist, wenn keine Beziehung zu einem konkreten Anwendungsfall besteht, unzulässig.

2. Leistungen des Presseversorgungswerkes sind als Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V) beitragspflichtig in die gesetzliche Krankenversicherung.

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Beschlüsse vom 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07 ER und S 10 KR 8604/07 ER

 

Für Streitigkeiten, bei denen es um die Erteilung von Zuschlägen zu Angeboten zum Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a SGB V geht, ist der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet. Dies folgt bereits aus § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Sätze 1 und  2 SGG und wird bestätigt und bestärkt durch Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 69 SGB V. Mit Ausnahme der §§ 19 bis 21 GWB sind die Vorschriften des GWB einschließlich der vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97 ff GWB nicht anwendbar. Die gegenteilige Auffassung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf und der Vergabekammer des Bundes sowie des OLG Düsseldorf (z.B. Beschlüsse vom 18./19.12.2007 - VII Verg 44/07 - 51/07) ist abzulehnen.

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Urteil  vom 19.11.2007 - S 12 KR 3518/04 - rechtskräftig

 

Die Beitragsfestsetzung aus kapitalisiert ausgezahlten Versorgungsbezügen einer Versorgungseinrichtung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

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Urteil  vom 08.11.2007 - S 6 SB 2833/06

 

Bei der GdB-Festsetzung ist der in § 1 hervorgehobene Teilhabeanspruch angemessen mitzuberücksichtigen. Noch offen bleibt es, ob auch die Kriterien des ICF direkt heranziehbar sind.

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Beschluss vom 30.10.2007 - S 20 AL 6741/07 KE

 

In sozialgerichtlichen Verfahren, die nach Betragsrahmengebühren abgerechnet werden, fällt auch ohne mündliche Verhandlung eine Terminsgebühr gem. Nr. 3106 VV RVG an, wenn die Beteiligten gem. § 202 SGG iVm. § 278 Abs. 6 ZPO einen gerichtlichen Vergleich geschlossen haben.

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Urteil  vom 15.08.2007 - S 6 SB 0777/07

 

Eine schematische Feststellung der Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG" ist nicht statthaft. Maßgeblich sind die genannten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wenngleich bei strikter Würdigung.

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Beschluss  vom 27.07.2007 - S 8 KR 4681/07 ER

 

Gegen die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R und vom 10.11.2005 - B 3 KR 38/04 R), wonach im Falle einer erforderlichen Behandlungspflege von 24 Stunden täglich während der Erbringung der Grundpflege die Behandlungspflege in den Hintergrund treten soll, mit der Folge, dass Versicherte die den Sachleistungshöchstwert der sozialen Pflegeversicherung übersteigenden Kosten selbst zu tragen haben, bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.

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Beschluss  vom 20.07.2007 - S 6 A 5427/07 ER

 

Gesteigerte Darlegungspflichten im Anordnungsverfahren, wenn sich dieses gegen Tätigkeiten der Staatsaufsicht und/oder eines Kassenverbands richtet.

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Urteil vom 18.07.2007 - S 20 AL 7291/05

 

Die private Trunkenheitsfahrt eines Berufskraftfahrers mit Entzug der Fahrerlaubnis stellt in der Regel kein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar und kann daher eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe nicht begründen. Dies korrespondiert damit, dass auch arbeitsrechtlich der Entzug der Fahrerlaubnis nur einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen kann und keinen verhaltensbedingten.

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Beschluss  vom 26.04.2007 - S 10 KA 2895/07 ER

 

Ein zwischen allgemeinzahnärztlich tätigen Zahnärzten und Fachzahnärzten für Kieferorthopädie  gebildetes (zahn)medizinisches Versorgungszentrum ist fachübergreifend im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V und kann daher zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen werden.

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Urteil vom 24.04.2007 - S 6 U 2940/05

 

Eine Verschmelzung verschiedener vormals rechtlich selbständigen und verschiedenen gewerblichen Berufsgenossenschaften zugeordneten Unternehmen kann einen Anspruch auf Übernahme durch diejenige Berufsgenossenschaft begründen, wenn der Gesellschaftszweck schwerpunktartig von deren fachlichen Zuständigkeitsbereich abgedeckt wird.

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Urteil vom 23.04.2007 - S 15 KR 8429/04

 

Der Künstlersozialabgabe unterliegen auch solche Entgelte, die an ausländische Künstler für nur im Ausland vermarktete künstlerische Leistungen gezahlt werden. Entscheidend ist nur, dass der Vermarkter seinen Sitz im Inland hat.

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Urteil vom 23.04.2007 - S 15 KR 8106/04

 

Auf Entgelte für Kameraleute, die Film- oder Fernsehkameras bei der Übertragung oder Aufzeichnung von Sportereignissen bedienen, ist die Künstlersozialabgabe zu zahlen. Es handelt sich um eine publizistische Leistung. Auf einen Gestaltungsspielraum des Kameramannes kommt es dabei nicht an; entscheidend ist allein der Nachrichtenwert.

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Urteil vom 16.04.2007 - S 8 P 7016/03

 

Die Höhe der leistungsgerechten Vergütung nach § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI ist in erster Linie über die Feststellung von Markpreisen zu bestimmen. Hieran hat sich seit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 14.12.2000 (B 3 P 19/00 R) nichts geändert.

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Urteil vom 27.03.2007 - S 6 SB 5729/05

 

Es wird eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu eingeholt, ob die im deutschen Recht der sozialen Entschädigung statuierten Leistungsbeschränkungen im Sinne von § 64e des Bundesversogungsgesetzes (BVG) für Versorgungsberechtigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Polen als neuem Beitrittsstaat zur EU in Einklang mit höherrangigem Gemeinschaftsrecht stehen, insbesonder unter Gesichtpunkten der Freizügigkeit.

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Urteil vom 27.03.2007 - S 6 SB 3212/06

 

Auch beim Nachteilsausgleich ist dem Teilhabeanspruch i.S.v. § 2 Abs. 1 SGB IX bei der zu treffenden Gesamtwürdigung ein besonderes Gewicht beizuordnen.

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Urteil vom 13.12.2006 - S 10 KR 6018/05

 

Für Erbringer von physiotherapeutischen Heilmitteln besteht keine Verpflichtung, entsprechende vertragsärztliche Verordnungen einer vorherigen Vollständigkeitsprüfung oder einer Prüfung auf formale Richtigkeit hin zu unterziehen.
Eine solche Prüfpflicht der Physiotherapeuten ergibt sich weder aus dem Rahmenvertrag nach § 125 Abs. 2 SGB V, den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V, den Heilmittel-Richtlinien noch direkt aus dem SGB V.

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Urteil vom 27.09.2006 - S 15 SO 6319/05

 

Die nicht abdingbare Betreuungs- und Notrufpauschale im Rahmen eines Betreuten Wohnens ist als Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Für die Frage der Angemessenheit ist auf die ortsüblichen Kosten von Betreuten Seniorenwohnungen unter Einschluss von Betreuungs- und Notrufpauschalen abzustellen.

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Urteil vom 27.9.2006 - S 15 SO 843/06

 

Hilfebedürftige in stationären Einrichtungen haben seit 01.01.2005 keinen Anspruch auf eine einmalige Beihilfe anlässlich des Weihnachtsfestes mehr. Ansparungen sind aus dem monatlichen Barbetrag vorzunehmen.

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Urteil vom 17.8.2006 - S 9 U 8071/04

 

Zum Ursachenzusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einer posttraumatischen Belastungsstörung bei Hervortreten der Erkrankung erst drei Jahre nach dem Unfall infolge des Erlebens ähnlicher Situationen und hierdurch bedingter Retraumatisierung.

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Urteil vom 28.6.2005 - S 10 KA 5811/05

 

Werden bei der mittels Diskette erfolgten Quartalsabrechnung eines Vertragsarztes zwar alle Behandlungsausweise, infolge einer EDV-Panne aber nicht alle Leistungen an die Kassenärztliche Vereinigung rechtzeitig übermittelt, ist ein vollständiger Vergütungsausschluss bei nachträglicher Einreichung dieser Leistungen unverhältnismäßig (Fortführung des BSG-Urteiles vom 22.06.2005 -B 6 KA 19/04 R-).

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Urteil vom 21.06.2006 - S 15 KR 3758/05

 

Die Zahlung eines Krankenversicherungsbeitrages in Höhe eines Monatsbeitrages innerhalb der Nachfrist genügt nicht, um das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nach § 191 Satz 1 Nr. 3 SGB V abzuwenden.

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Beschluss vom 24.05.2006 - S 10 KA 2369/06 ER:

 

Es ist einer Krankenkasse nicht gestattet, in ihrem Internet-Auftritt ihre Versicherten im Rahmen der (zulässigen) Information über eine kostengünstigere Anfertigung von Zahnersatz im Ausland durch mehrfache Links auf die Website "ihres Kooperationspartners" auf konkrete Zahnarztpraxen im Ausland hinzuweisen. Diese Information und Hinweise verstoßen gegen die Neutralitätspflicht der Krankenkasse und sind nicht von § 88 Abs. 2 Satz 3 SGB V gedeckt.

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Urteil vom 26.04.2006 - S 1 U 4141/04

 

Die Veranlagung der Unternehmen der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung nach dem Gefahrtarif 2001 der VBG steht mit höherrangigem Recht in Einklang. 

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Gerichtsbescheid vom 4.4.2006 - S 6 SB 111/06:

 

War bereits eine Schwerbehinderteneigenschaft bindend festgestellt worden und soll sie nunmehr entzogen werden, obschon verwaltungsseitig das entsprechende Prüfungsverfahren objektiv unzulänglich durchgeführt wurde, ist eine ersatzlose Aufhebung der Entziehungsbescheide durch das Gericht möglich.

(Fortführung der Kammerrechtsprechung seit rechtskräftigem Gerichtsbescheid v. 13.3.2006 - Az. S 6 SB 109/06) 

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Gerichtsbescheid vom 20.3.2006 - S 8 KR 3035/05:

1.      Die Erhebung eines Beitragszuschlages von 0,25 % für kinderlose Versicherte (§ 55 Abs. 3 SGB XI) verstößt nicht gegen das Grundgesetz.

2.      Die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 103, 242) geforderte relative Entlastung beitragspflichtiger Versicherter mit Kindern gegenüber kinderlosen Mitgliedern der sozialen Pflegeversicherung bei der Bemessung der Beiträge durfte der Gesetzgeber so ausgestalten, dass zwar die Beitragsbelastung Versicherter mit Kindern nicht abgesenkt, sondern die Beitragsbelastung Versicherter ohne Kinder erhöht wird.

3.      Die Beitragssatzerhöhung um 0,25 % verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, da die Verfassung insoweit kein Recht auf Beibehaltung des gesetzlich festgelegten Beitragssatzes gewährt.

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Urteil vom 19.12.2005 - S 8 KR 1751/05:

 

Der chronisch kranke Kläger, AlG II-Bezieher, begehrt von der Krankenkasse die Stundung bzw. Stückelung (Ratenzahlung über ein Jahr hinweg) der persönlichen Zuzahlungen (z.B. zu Heil- und Hilfsmittel, Arzneimittel, Krankenhausbehandlung usw.). Er begründet sein Begehren damit, dass ihn zu Jahresbeginn allgemein erhöhte finanzielle Belastungen träfen und er gerade in diesem Zeitraum die Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze (ca. 41 €) zu erbringen habe.

1.      Die persönlichen Zuzahlungen dienen dazu, den Versicherten an den für Ihn erbrachten Leistungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze, §§ 61, 62 SGB V, zu beteiligen.

2.      Empfänger der Zuzahlungen sind nicht zwingend die Krankenkassen, sodass im Voraus nicht feststeht, an wen die Zuzahlungen zu erbringen sind.

3.      Eine Krankenkasse kann die Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze nicht mit Wirkung für die Zukunft stunden oder in Raten aufteilten, da zum Zeitpunkt der Entscheidung der zukünftige Empfänger der Zuzahlung noch ungewiss ist und sie insoweit keine Regelung gegenüber unbekannten Dritten treffen kann.

4.      Eine Umlegung der Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze auf Beiträge findet keine gesetzliche Grundlage und widerspricht Sinn und Zweck der persönlichen Zuzahlung.

 Urteil vom 10.11.2005 - S 6 A 7717/04:

Nach vom Gericht eingeleiteter Vorabentscheidung des EuGH vom 14.10.2004 (Az. C-193/03) hob das Gericht eine aufsichtsrechtliche Beanstandungsverfügung ersatzlos auf, da seitens der (nationalen) Staatsaufsicht nicht hinreichend berücksichtigt wurde, dass europäisches Gemeinschaftsrecht für den Fall notfallmäßig erforderlich gewordener Arztbesuche deutscher Krankenversicherter im EU-Ausland eine flexiblere Kostenerstattung durch die deutschen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zulässt.

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 Urteil vom 10.11.2005 - S 6 U 8098/04:

Tierschutz ist ein Verfassungsgebot (Art. 20a GG). Vor diesem Hintergrund hat das SG Stuttgart den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch auf ein Mitglied eines Tierschutzvereins erstreckt, das beim „Gassigehen" verunglückte als ein im Tierheim untergebrachter Hund sich wegen einer Rauferei mit anderen Hunden befreien wollte und das Vereinsmitglied nach Festhalten an der Leine und entsprechendem Sturz sich einen nicht unbeträchtlichen Körperschaden zuzog.

Urteil vom 30.9.2005 - S 5 R 3429/04:

Die Beratungspflicht eines Sozialleistungsträgers ist nicht auf die Durchführung des eigenen Aufgabenbereichs beschränkt. Sie erstreckt sich vielmehr auf alle für den Auskunftssuchenden maßgebenden Sach- und Rechtsfragen; sie umfasst damit auch die Verpflichtung, diesen an den ggf. zuständigen Sozialleistungsträger zu verweisen. Dies gilt grds. auch dann, wenn der Auskunftssuchende selbst Volljurist ist.

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Urteil vom 30.9.2005 - S 5 R 0965/05:

Die Tätigkeit eines Ingenieur-Ökonoms als Programmierer erfüllt nicht die sachlichen Voraussetzungen für eine fiktive Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR.

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 Urteil vom 30.08.2005 - S 1 U 6015/03:



Urteil vom 21.6.2005 - S 12 KR 3693/03:

1. Ein freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann nicht verlangen, ihm wie bisher Versicherungsschutz mit Krankengeldanspruch vom Tage nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu gewähren, wenn die diesbezügliche Satzung von der Krankenkasse geändert wurde.

2. Satzungsvorschriften, die für freiwillige Mitglieder den Anspruch auf Krankengeld erst mit Beginn der dritten Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entstehen lassen, entsprechen der gesetzlichen Ermächtigung in § 44 Abs 2 SGB 5 und verstoßen nicht gegen das GG.

3. Die unmittelbare Anfechtung einer Satzungsänderung ist unzulässig, weil das sozialgerichtliche Verfahren eine abstrakte Normenkontrolle nicht kennt. Vielmehr kann die Satzung lediglich inzident, das heißt anhand einer konkreten Verwaltungsentscheidung, überprüft werden.

Urteil vom 04.06.2002 - S 6 U 3028/01

 

1. Unfallversicherung für Nothilfe beschränkt sich nicht auf einen Geschehensort im Inland, sondern erstreckt sich auch auf das Ausland, sofern ein Bezug zur deutschen Rechtsordnung besteht.

2. Unterlassene Hilfeleistung im strafrechtlichen Sinn ist eine der Kriterien für die Zuerkennung des Schutzes der gesetzilchen Unfallversicherung, auch wenn die Hilfe objektiv nicht notwendig war.

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