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Geschäftsverteilungsplan

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der Klagen, Anträge auf einstweiligen Rechtschutz, Beschwerden und sonstigen Sachen, auf die einzelnen Spruchkörper (Kammern) des Sozialgerichts wird durch das Präsidium nach allgemeinen Gesichtspunkten im Geschäftsverteilungsplan beschlossen. Der Geschäftsverteilungsplan enthält auch Bestimmungen über die personelle Besetzung der Kammern.  Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richterinnen und Richter. Es wird von allen Richterinnen und Richtern des Gerichts gewählt.

Das Präsidium stellt die Reihenfolge fest, in der die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter (Laienrichter) zu den Verhandlungen herangezogen werden. Ein Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ist vorher zu hören, ebenso vor der Geschäftsverteilung. Dieser Ausschuss wird regelmäßig von den amtierenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gewählt.

Den Geschäftsverteilungsplan finden Sie hier

Änderungen während es Kalenderjahres werden nicht automatisch eingepflegt.



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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