In der Rechtsantragstelle können zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klagen erhoben oder Anträge auf Gewährung einstweiligen (vorläufigen) Rechtsschutzes gestellt werden. Bei Bedarf kann bei Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz eine Begründung in angemessenem Umfang aufgenommen werden.
Den im weiteren Verfahren anfallenden Schriftverkehr einschließlich der Klagebegründung müssen die Beteiligten selbst führen.
In der Rechtsantragstelle erfolgt keine Rechtsberatung. Dazu sind nur Personen berechtigt, denen die Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten übertragen wurde (in erster Linie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte).
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung |
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Dienstag und Donnerstag |
09.00 Uhr - 10.00 Uhr |
Gerichtsamtsfrau Anna Czislinsky
Zimmer-Nr. 1102
0731/189-2396
Amtsrat Jürgen Reindl
Zimmer-Nr. 1100
Tel.: 0731/189-2394
Allgemeines zur Klageerhebung und zum Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz
Formulare: