Kurzmitteilungen über Entscheidungen des Sozialgerichts Ulm finden Sie bei den Pressemitteilungen.
Entscheidungen der Sozialgerichte des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier in der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg.
Bitte beachten Sie die vom Justizministerium Baden-Württemberg am 12.01.2007 bekannt gegebenen Verwendungshinweise der Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württemberg:
Die nicht gewerbliche Nutzung der Entscheidungstexte - d.h. die Verwendung für den privaten Gebrauch - ist kostenfrei (§ 4 Abs. 7 Justizverwaltungskostenordnung - JVKostO).
Die gewerbliche Nutzung erfordert grundsätzlich die Zustimmung der Gerichte/Staatsanwaltschaften: Abruf, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von wesentlichen Teilen der Datenbank ohne vorherige Zustimmung der Gerichte/Staatsanwaltschaften sind untersagt. Hierunter fallen auch wiederholte und systematische Abrufe, Vervielfältigungen, Verbreitungen oder öffentliche Wiedergaben von Einzelentscheidungen zu dem Zwecke der Bereithaltung in gewerblichen Datenbanken oder zum Zwecke des Weiterverkaufs. Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Interessenten einer gewerblichen Nutzung bitten wir, sich mit dem zuständigen Gericht in Verbindung zu setzen. Ohne die vorherige Zustimmung und zurzeit kostenfrei ist der Einzelabruf von Entscheidungen möglich (d.h. deren Lesen am Bildschirm - "Browsen" - und das Ausdrucken dieser Entscheidungen), nicht aber deren Speicherung. Zulässig ist auch die Verlinkung auf diese Seite, nicht aber die direkte Verlinkung zu einzelnen Entscheidungen aus der Datenbank. Diese zustimmungsfreie gewerbliche Nutzung der Datenbank steht aber unter der Bedingung, dass bei jeder Verwendung einer aus Rechtsprechungsdatenbank Baden-Württembergs abgerufenen Entscheidung die Quellenangabe "erhältlich unter http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de" angefügt wird.