Was ist die Rechtsantragstelle
Bei jedem Sozialgericht gibt es eine Rechtsantragstelle. Das ist ein Angebot für Bürger/innen, die einen Antrag bei
Gericht einreichen wollen, ohne eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Die Aufnahme eines Antrags ist kostenlos.
Falls erforderlich, sollten Sie eine Vertrauensperson zur Rechtsantragstelle mitbringen, die gut Deutsch spricht und für Sie
übersetzen kann. Die Rechtsantragstelle hat keine eigenen Dolmetscher/innen.
Die Mitarbeiter/innen der Rechtsantragstelle nehmen Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf. Sie unterstützen Sie
dabei, formgerechte Anträge zu stellen und geben Auskunft über den Verfahrensablauf.
Die Rechtsantragstelle darf Sie rechtlich nicht beraten, d.h. sie darf Ihnen keine Auskünfte zu der Erfolgsaussicht Ihrer Klage oder
Ihres Antrags geben. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sofern Sie Mitglied sind, sowie bei
einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Wie kann die Rechtsantragstelle Sie unterstützen?
1. Sie möchten persönlich zur Rechtsantragstelle kommen
Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz können bei der Rechtsantragsstelle
dienstags von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr
mittwochs von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr
oder nach telefonischer Terminabsprache unter den unten angegebenen Telefonnummern erhoben werden.
Im Einzelfall können auch andere Termine telefonisch vereinbart werden.
Ansprechpartnerin:
Frau Ruckhaber
Tel.: 07121/9403310
Vertretung:
Frau Rein
Tel.: 07121/9403304
2. Sie möchten Ihre Klage oder Ihren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz selbst einreichen
Dann finden Sie hier entsprechende Vordrucke und Checklisten:
- Vordruck Klageerhebung
- Checkliste Klageerhebung
- Vordruck einstweiliger Rechtsschutz
- Checkliste einstweiliger Rechtsschutz
Bitte beachten Sie:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Sozialgericht Reutlingen per E-Mail Klage zu erheben,
Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
oder auf dem gesetzlich vorgegebenen elektronischen Weg vorgenommen werden.
Hinweise zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen oder Schriftsätzen finden Sie hier.