Navigation überspringen

Rechtsantragsstelle

Was ist die Rechtsantragstelle


Bei jedem Sozialgericht gibt es eine Rechtsantragstelle. Das ist ein Angebot für Bürger/innen, die einen Antrag bei Gericht einreichen wollen, ohne eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Die Aufnahme eines Antrags ist kostenlos.
Falls erforderlich, sollten Sie eine Vertrauensperson zur Rechtsantragstelle mitbringen, die gut Deutsch spricht und für Sie übersetzen kann. Die Rechtsantragstelle hat keine eigenen Dolmetscher/innen.
Die Mitarbeiter/innen der Rechtsantragstelle nehmen Klagen, Anträge und sonstige Erklärungen auf. Sie unterstützen Sie dabei, formgerechte Anträge zu stellen und geben Auskunft über den Verfahrensablauf.
Die Rechtsantragstelle darf Sie rechtlich nicht beraten, d.h. sie darf Ihnen keine Auskünfte zu der Erfolgsaussicht Ihrer Klage oder Ihres Antrags geben. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, sofern Sie Mitglied sind, sowie bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Wie kann die Rechtsantragstelle Sie unterstützen?


1. Sie möchten persönlich zur Rechtsantragstelle kommen
Klagen und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz können bei der Rechtsantragsstelle

dienstags von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr und 13.00 Uhr - 14.00 Uhr

mittwochs von 9.00 Uhr - 11.00 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache unter den unten angegebenen Telefonnummern erhoben werden.

Im Einzelfall können auch andere Termine telefonisch vereinbart werden.

Ansprechpartnerin:
Frau Ruckhaber
Tel.: 07121/9403310

Vertretung:
Frau Rein
Tel.: 07121/9403304

2. Sie möchten Ihre Klage oder Ihren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz selbst einreichen

Dann finden Sie hier entsprechende Vordrucke und Checklisten:

Bitte beachten Sie:


Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, beim Sozialgericht Reutlingen per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf dem gesetzlich vorgegebenen elektronischen Weg vorgenommen werden.
Hinweise zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen oder Schriftsätzen finden Sie hier

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.