Die 10. Kammer des Sozialgerichts Reutlingen beabsichtigt, am Dienstag 06. März 2018 im großen Sitzungssaal des Sozialgerichts Reutlingen in zwei Angelegenheiten aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung mündlich zu verhandeln.
Die mündlichen Verhandlungen in den Sachen S 10
R 2873/16 und S 10 R 2874/16 (K. GmbH ./. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg) beginnen um 10.30
Uhr.
Die Klägerin (Großbäckerei) hat mit
zahlreichen ihrer ArbeitnehmerInnen Zusatzverträge abgeschlossen und ein sog. „Alternatives Bezahlkonzept“ bzw. eine
Nettoentgeltoptimierung vereinbart. Dabei verzichten die jeweiligen ArbeitnehmerInnen auf einen Teil ihres Bruttolohns und erhalten im
Gegenzug von der Klägerin diverse Gutscheine und Zuschüsse (z.B. Tankgutscheine, Internetpauschale, Zuschüsse für
Kinderbetreuung, Essensmarken usw.). Zwischen den Beteiligen ist nun umstritten, ob auch für diese Gutscheine und Zuschüsse
Sozialversicherungsabgaben abzuführen sind oder ob diese nur noch aus dem verminderten Bruttogehalt der betroffenen ArbeitnehmerInnen
erhoben werden dürfen.
Haben Sie Fragen zu dieser Pressemitteilung, so können Sie sich an die Pressestelle des Sozialgerichts wenden. Im vorliegenden Fall bitte an
den stv. Pressesprecher
Holger Grumann
Vizepräsident des Sozialgerichts
(urlaubsabwesend vom 01. bis 05.03.2018)
Alternativ an Herrn Rother, Präsident des Sozialgerichts
Tel. 07121/940 3316.