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Pressegespräch 2016
Datum: 11.05.2016
Kurzbeschreibung: Geschäftsentwicklung und zwei ausgewählte Schwerpunkte von Entscheidungen des Sozialgerichts Reutlingen
Im Rahmen des jährlichen Pressegesprächs des Sozialgerichts Reutlingen berichtete der Präsident des Sozialgerichts Martin Rother über die Geschäftsentwicklung und stellte zwei ausgewählte Schwerpunkte von Entscheidungen des Sozialgerichts vor.
Wie schon in den Jahren zuvor waren die Eingangszahlen insgesamt im Vergleich zu den Vorjahren geringfügig rückläufig.
Die meisten Klagen und Eilanträge gingen im Jahr 2015 im Bereich des Schwerbehindertenrechts ein. In absteigender Reihe folgten Rentenversicherungsangelegenheiten, Verfahren der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“), in der Kranken- und Pflegeversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung sowie im Sozialhilferecht einschließlich den Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die im Jahr 2015 massiv angestiegenen Zahlen von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern haben bislang nicht zu einem relevanten Anstieg der Fallzahlen beim Sozialgericht geführt.
Die Laufzeit der Verfahren konnte in fast allen Rechtsgebieten gesenkt werden und liegt derzeit bei durchschnittlich 13,2 Monaten. Maßgeblich erklärt sich diese Dauer durch die in vielen Verfahren notwendigen medizinischen Ermittlungen mit Anfragen bei behandelnden Ärzten und Einholung von Sachverständigengutachten. Auch die Bestände der Kammern konnten gesenkt werden.
Die genauen Zahlen enthalten die beigefügten Tabellen.
Eine zunehmende Zahl von Entscheidungen betraf in den vergangenen Monaten sogenannte Statusfeststellungsverfahren, in denen zu prüfen ist, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung - mit daraus folgender Sozialversicherungspflicht - vorliegt. Auch um die korrekte Berechnung von Beiträgen zur Sozialversicherung wird immer wieder, mit zum Teil sehr hohen Streitwerten, gestritten.
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen der Jobcenter) wird seit Jahren darüber gestritten, ob die gesetzliche Regelung, die Bürgern der Europäischen Union, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, europarechtskonform ist. Der Europäische Gerichtshof hat dies im September 2015 bejaht. Im Anschluss daran hat das Bundessozialgericht allerdings entschieden, dass der Ausschluss von Leistungen des Jobcenters zu einem Anspruch auf Sozialhilfe gegen die Landkreise oder Städte führe. Diese Auffassung ist in der Sozialgerichtsbarkeit, auch innerhalb des Sozialgerichts Reutlingen, umstritten; teilweise wird den Entscheidungen des Bundessozialgerichts nicht gefolgt.
Einen tieferen Einblick in diese beiden Schwerpunkte bieten die beigefügten Fallsammlungen.