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Zuständigkeit des Sozialgerichts Freiburg 

Das Sozialgericht Freiburg ist ein unabhängiges Gericht der besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es ist innerhalb seiner örtlichen Zuständigkeit zur erstinstanzlichen Entscheidung für alle Streitigkeiten auf den Rechtsgebieten der Sozialversicherung, Arbeitsförderung und der Kriegsopferversorgung zuständig; desweiteren entscheidet es über Streitigkeiten zwischen Kassenärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen.