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Pressegespräch

Datum: 29.04.2015

Im Rahmen des jährlichen Pressegesprächs des Sozialgerichts Reutlingen berichtete der Präsident des Sozialgerichts Martin Rother über die Geschäftsentwicklung und stellte eine Sammlung mit aktuellen Entscheidungen des Sozialgerichts vor.

Die Eingangszahlen insgesamt waren im Vergleich der Jahre 2013 und 2014 geringfügig rückläufig. Angestiegen ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der Anträge auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz.

Die meisten Klagen und Eilanträge gingen im Jahr 2014 im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) ein. In absteigender Reihe folgten Verfahren im Bereich des Schwerbehindertenrechts, in Rentenversicherungsangelegenheiten, in der Kranken- und Pflegeversicherung, der Unfallversicherung, der Arbeitslosenversicherung sowie im Sozialhilferecht einschließlich den Verfahren nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die durchschnittliche Laufzeit eines gerichtlichen Verfahrens liegt derzeit bei 13,7 Monaten. Maßgeblich erklärt sich diese Dauer durch die in vielen Verfahren notwendigen medizinischen Ermittlungen mit Anfragen bei behandelnden Ärzten und Einholung von Sachverständigengutachten.

Einen kleinen Einblick in die Rechtsprechung des Sozialgerichts der vergangenen zwölf Monate bietet die beigefügte Fallsammlung.

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