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Zuständigkeit

Die Sozialgerichte sind zuständig für die Rechtsgebiete:

 -  in Angelegenheiten  der   Sozialversicherung, worunter die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, landwirtschaftliche Altershilfe, Knappschaftsversicherung fallen,

- Arbeitslosenversicherung,

- Grundsicherung für Erwerbsfähige (Arbeitslosengeld II),

-  des sozialen Entschädigungsrechts, wozu  u.a. Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Impfschadensrecht gehören,

- Schwerbehindertenrecht,

- Sozialhilfe,

- Vertragsarztrecht,

- Erziehungsgeldrecht,

- Streitigkeiten aus der Aufsicht über Versicherungsträger,

- Eingliederungshilfe.

Zur Veranschaulichung sind nachstehend beispielhaft aufgeführt die typischen Rechtsstreitigkeiten

der Rentenversicherung: ein Versicherter begehrt Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder höhere Alters-/Witwerrente


der gesetzlichen Unfallversicherung: ein Versicherter begehrt Verletztenrente oder Rehabilitation wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit


der gesetzlichen Krankenversicherung: ein Versicherter begehrt Krankengeld oder eine bestimmte Heilbehandlung

der gesetzlichen Pflegeversicherung: ein Versicherter begehrt die Gewährung von Pflegegeld oder die Einstufung in eine höhere Pflegestufe


der Arbeitslosenversicherung: ein Versicherter begehrt Arbeitslosengeld oder eine berufliche Weiterbildung


der sozialen Entschädigung: ein Verbrechensopfer begehrt Rente wegen der Folgen einer Gewalttat; ein Kind wegen eines Impfschadens; ein Soldat wegen einer Wehrdienstbeschädigung


des Schwerbehindertenrechts: jemand begehrt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder die Erhöhung des festgestellten Grades der Behinderung


des Vertragsarztrechts: Streitigkeiten um die Erteilung oder die Entziehung einer Zulassung als Vertragsarzt


des Sozialhilferechts: jemand begehrt Hilfe zum Lebensunterhalt


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