Die Sozialgerichte sind zuständig für die Rechtsgebiete:
- in Angelegenheiten der Sozialversicherung, worunter die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, landwirtschaftliche Altershilfe, Knappschaftsversicherung fallen,
- Grundsicherung für Erwerbsfähige (Arbeitslosengeld II),
- des sozialen Entschädigungsrechts, wozu u.a. Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Impfschadensrecht gehören,
- Sozialhilfe,
- Erziehungsgeldrecht,
- Streitigkeiten aus der Aufsicht über Versicherungsträger,
- Eingliederungshilfe.
Zur Veranschaulichung sind nachstehend beispielhaft aufgeführt die typischen Rechtsstreitigkeiten
der Rentenversicherung: ein Versicherter begehrt Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder höhere Alters-/Witwerrente
der gesetzlichen Unfallversicherung: ein Versicherter begehrt
Verletztenrente oder Rehabilitation wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
der gesetzlichen Krankenversicherung: ein Versicherter begehrt
Krankengeld oder eine bestimmte Heilbehandlung
der gesetzlichen Pflegeversicherung: ein Versicherter begehrt die Gewährung von Pflegegeld oder die Einstufung in eine höhere Pflegestufe
der Arbeitslosenversicherung: ein Versicherter
begehrt Arbeitslosengeld oder eine berufliche Weiterbildung
der sozialen
Entschädigung: ein Verbrechensopfer begehrt Rente wegen der Folgen einer Gewalttat; ein Kind wegen eines Impfschadens; ein
Soldat wegen einer Wehrdienstbeschädigung
des Schwerbehindertenrechts: jemand begehrt die
Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder die Erhöhung des festgestellten Grades der Behinderung
des Vertragsarztrechts: Streitigkeiten um die Erteilung oder die
Entziehung einer Zulassung als Vertragsarzt
des Sozialhilferechts: jemand begehrt Hilfe zum Lebensunterhalt