Seit 1. Januar 2018 können Schriftsätze in elektronischer und rechtssicherer Form über das verschlüsselte „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) eingereicht werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts sowie die Einrichtung eines elektronischen Postfachs über das deutschlandweite Internet-Portal des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“. Unter der Internet-Adresse http://www.egvp.de kann die hierzu erforderliche Software kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich auch nähere Angaben zur Bedienung des elektronischen Postfachs.
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es hingegen nicht möglich, bei den Gerichten per „gewöhnlicher" E-Mail direkt Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zu Protokoll vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Wie Sie rechtswirksam schriftsätzlich bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf http://www.ejustice-bw.de beschrieben.
Eine Übersendung per E-Mail ist nicht zulässig und rechtlich unwirksam!