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Einführung der elektronischen Gerichtsakte beim Sozialgericht Reutlingen

Datum: 14.10.2019

Kurzbeschreibung: Die elektronische Gerichtsakte hält Einzug im Sozialgericht Reutlingen

Am 15. Oktober 2019 beginnt am Sozialgericht Reutlingen eine neue Ära, denn zu diesem Stichtag wird die elektronische Gerichtsakte eingeführt.

Die seit Jahrhunderten geführten Papierakten werden nach und nach verschwinden, denn ab jetzt werden sämtliche neu eingehende Verfahren in elektronischer Form gespeichert. Dieser Umbruch führt zu erheblichen Veränderungen.

Rechtsanwälte können derzeit zwar weiterhin Klagen in Papierform erheben, diese werden am Sozialgericht Reutlingen eingescannt und in elektronischer Form der Akte zugeführt. Viele Rechtsanwälte nutzen jedoch bereits jetzt die Möglichkeit, mit dem Gericht auf elektronischem Wege zu kommunizieren. Ab dem 1. Januar 2022 sind am Sozialgericht Reutlingen alle Rechtsanwälte und Behörden verpflichtet, ihre Schriftsätze elektronisch einzureichen.

Für die Bürger, die nicht anwaltlich vertreten sind (sog. Naturparteien), ändert sich zunächst nichts. Klagen und Schriftsätze können weiterhin in Papierform gesendet oder persönlich bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts abgegeben werden. Diese werden dann eingescannt. Aber auch Naturparteien können auf elektronischem Wege mit dem Gericht in Kontakt treten. Hierfür ist jedoch zwingend eine Zustellungsform zu wählen, die den Absender eindeutig und nachweisbar ausweist. Möglich ist z.B. die Übermittlung mit einer absenderbestätigten De-Mail. Die einfache E-Mail ist weiterhin nicht ausreichend, um mit dem Gericht zu kommunizieren.

Auch die Akteneinsicht für die am Verfahren beteiligten Parteien wird sich grundsätzlich ändern. Wurde bisher die Gerichtsakte den Beteiligten übersandt, steht nun ein bundesweites Akteneinsichtsportal zur Verfügung, auf welchem sich Kläger und Beklagte mit einer vom Gericht übermittelten SAFE-ID anmelden und in die jeweilige Akte Einsicht nehmen können.

Das Sozialgericht Reutlingen ist nach dem Sozialgericht Karlsruhe erst das zweite Sozialgericht in Baden-Württemberg, bei dem die elektronische Gerichtsakte eingeführt wird. Bis Mitte 2020 ist geplant, dass die gesamte Sozialgerichtsbarkeit über die elektronische Akte verfügt.

Die Arbeit mit der elektronischen Akte ist für die Gerichtsangestellten sowie für die Richterinnen und Richter eine große Veränderung und führt zwangsläufig zu einer Arbeitsumstellung. Dass es trotz Schulungen im Umgang mit der elektronischen Akte in der Anfangszeit der Umstellung zu gewissen Verzögerungen kommen kann, ist nicht auszuschließen.

Haben Sie Fragen zu dieser Pressemitteilung, so können Sie sich gerne an die Pressestelle des Sozialgericht Reutlingen wenden:

Raphael Deutscher
Richter am Sozialgericht
Tel. 07121/940-3333

Vertreter: Holger Grumann
Vizepräsident des Sozialgerichts
Tel. 07121/940-3319

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