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Wiederholung der Beweisfragen des Gerichts ist für Erstellung einer schriftli-chen Auskunft als sachverständiger Zeuge nicht erforderlich

Datum: 30.09.2014

Kurzbeschreibung: 

Der antragstellende Arzt übersandte dem Gericht in einem Rechtsstreit nach dem Schwerbehindertenrecht eine schriftliche Auskunft als sachverständiger Zeuge im Umfang von acht DIN-A 4 Seiten, davon fünf Textseiten Wiederholung der Beweisfragen. Die Kostenbeamtin lehnte die beantragte Entschädigung für eine „außergewöhnlich umfangreiche Leistung“ ab und gewährte eine Entschädigung (nur) für ein Zeugnis über einen ärztlichen Befund mit kurzer gutachtliche Äußerung. Der Antrag des Arztes auf richterliche Festsetzung führte zu keiner höheren Entschädigung: Die wörtliche Wiederholung von Beweisfragen eines Gerichts sei für die Erstellung einer schriftlichen Auskunft als sachverständiger Zeuge nicht erforderlich. Sie könne deshalb entschädigungsrechtlich nicht berücksichtigt werden. Der inhaltliche Teil der Auskunft sei mit drei Textseiten nicht „außergewöhnlich umfangreich“ und deshalb mit 38,00 € zu entschädigen (Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 30.09.2014 - S 1 SF 3240/14 E -)

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