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Jährliche Pressekonferenz des Sozialgerichts Karlsruhe vom 09.04.2014

Datum: 09.04.2014

Kurzbeschreibung: 

In der heutigen Jahrespressekonferenz berichtete der Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe, Michael Zimmermann Vertretern von Presse und Verbänden über die Arbeit des Sozialgerichts Karlsruhe im Jahr 2013.

 

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der beim Sozialgericht Karlsruhe eingegangenen Rechtsstreitigkeiten wieder leicht angestiegen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 4.809 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren eingereicht, was einen geringfügigen Anstieg um 3,9 % bedeutet. Den größten Anteil vom gesamten Eingangsvolumen machten Rechtsstreitigkeiten im Bereich des Schwerbehindertenrechts und der gesetzlichen Rentenversicherung mit jeweils ca. 22 % aus, gefolgt von Verfahren im Bereich „Hartz IV“ mit 18% und der gesetzlichen Krankenversicherung mit 17%. Neben den im  Rentenversicherungsrecht weiterhin dominierenden Streitigkeiten über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente waren die Richterinnen und Richter in zunehmendem Maße mit Klagen gegen das Ergebnis von Betriebsprüfungen sowie mit sog. Statusfeststellungen befasst. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nahmen insbesondere Klagen zwischen Krankenhäusern und den Versicherungsträgern zu, die die Prüfung der Richtigkeit der Abrechnung eines Behandlungsfalles  zum Inhalt haben.

 

Aufgrund der hohen Einsatzbereitschaft des nichtrichterlichen und richterlichen Personals des Sozialgerichts Karlsruhe konnten im Jahr 2013 wiederum mehr Verfahren erledigt werden als neu eingegangen sind. Der Gesamtbestand anhängiger Rechtsstreitigkeiten reduzierte sich dadurch um 217 Verfahren.  Damit verbunden war eine weitere Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrensdauer auf 11 Monate. Etwa 1/3 aller erledigten Verfahren endeten mit einem vollen oder zumindest teilweisen Erfolg der jeweiligen Klägerinnen und Kläger.

 

Das Sozialgericht Karlsruhe befasst sich neben den bereits erwähnten Rechtsstreitigkeiten mit Verfahren im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung, dem Arbeitsförderungsrecht und der Sozialhilfe. Im Rahmen der Pressekonferenz wurde den Anwesenden einige wegweisende Entscheidungen des vergangenen Jahres exemplarisch vorgestellt.

 

Nachgelesen werden können einige Entscheidungen des Sozialgerichts Karlsruhe im Internet unter www.sozialgerichtsbarkeit.de. Des Weiteren veröffentlicht das Sozialgericht Karlsruhe Pressemitteilungen zu einzelnen Entscheidungen auf seiner Internetseite: www.sozialgericht-karlsruhe.de.

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