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Anhaltend hohe Arbeitsbelastung beim Sozialgericht Stuttgart trotz leichten Rückgangs der Verfahrenseingänge

Datum: 26.08.2011

Kurzbeschreibung: Das Sozialgericht Stuttgart berichtet über die Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr 2011.

Nach einem kontinuierlichen Anstieg der Verfahrenseingänge in den vergangenen Jahren sind die Eingangszahlen beim Sozialgericht Stuttgart in der ersten Jahreshälfte 2011 leicht gesunken. Während im Vergleichszeitraum des Vorjahres 3460 Klagen eingingen, waren es im ersten Halbjahr 2011 mit 3330 Klagen 3,8 % weniger. Die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sind von 341 auf 327 und damit um 4,1 % zurückgegangen. Die durchschnittliche Dauer eines Klageverfahrens konnte von 13,9 Monaten auf 13,0 Monate reduziert werden.

Die leichten Rückgänge der Verfahrenseingänge betreffen nahezu alle Bereiche des Sozialrechts. Sie sind vermutlich auf die positiven Entwicklungen der Konjunktur und des Arbeitsmarktes im vergangenen Jahr zurückzuführen. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) ist die Zahl der Klagen in der ersten Jahreshälfte von 739 sogar um 7,8 % auf 681 gesunken, die Zahl der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes von 226 auf 210 und damit um 7,1 %. Der aufgrund von umfangreichen Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel erwartete weitere Anstieg der „Hartz IV“-Klagen ist damit bislang ausgeblieben. Trotzdem handelt es sich nach wie vor um das Rechtsgebiet mit den meisten Eingängen beim Sozialgericht Stuttgart.

In einigen Gebieten des Sozialrechts sind die Neueingänge weiter deutlich angestiegen. So hat sich im Bereich des Krankenversicherungsrechts die Zahl der Klagen von 461 auf 566 und damit um 22,8 % erhöht. Besonders deutlich war dabei der Anstieg bei Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern (Krankenhäusern, Physiotherapeuten, Apotheken, etc.) und Krankenkassen. Hier ist eine Erhöhung um 53,7 % (von 108 auf 166 Klagen) zu verzeichnen. Ebenfalls deutlich angestiegen ist die Zahl der Klagen im Bereich des Vertragsarztrechts (von 196 um 73 % auf 339 Klagen).

Trotz des insgesamt erfreulichen leichten Abebbens der Klageflut bleibt die Arbeitsbelastung beim Sozialgericht Stuttgart sehr hoch. Zum 01.07.2011 waren beim Sozialgericht Stuttgart insgesamt 8716 Klagen angängig, ein Jahr zuvor waren es noch 8111. Der Höchststand von 8833 Klagen zum 01.01.2011 konnte damit nur leicht abgebaut werden. Ein in Vollzeit tätiger Richter war zum 01.07.2011 im Durchschnitt für 371 Klagen zuständig. Zum 01.07.2010 waren es noch 353 und zum 01.07.2009 sogar „nur“ 335 Klagen. Innerhalb von zwei Jahren ist die Zahl der Klagen, für die ein Richter zuständig ist, damit um 10,7 % gestiegen. Der hohe Verfahrensbestand ist unter anderem auf häufige Vakanzen bei Elternzeiten, Stellenneubesetzungen, etc. zurückzuführen. Im Vergleich zu anderen Sozialgerichten in Baden-Württemberg ist die Zahl der Klagen je Richter beim Sozialgericht Stuttgart mit Abstand am größten. Im Landesdurchschnitt war ein Sozialrichter zum 01.07.2011 für 318 Klagen zuständig. Eine spürbare Entlastung wird erst zu erwarten sein, wenn sich der Trend der ersten Jahreshälfte 2011 in den nächsten Jahren fortsetzt.

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