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Jährliche Pressekonferenz des Sozialgerichts Karlsruhe vom 19.03.2010

Datum: 19.03.2010

Kurzbeschreibung: 

In der heutigen Jahrespressekonferenz berichteten der Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe Michael Zimmermann zusammen mit der Pressereferentin Yvonne Groß Vertretern von Presse und Verbänden über die Arbeit des Sozialgerichts Karlsruhe im Jahre 2009.

Der Trend des in den letzten Jahren sehr hohen Eingangs von Rechtsstreitigkeiten hat sich im Jahr 2009 weiter fortgesetzt. Insgesamt wurden vergangenes Jahr 5324 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren eingereicht, was einen geringfügigen Zuwachs um 1,3 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Vom gesamten Eingangsvolumen machten wiederum die Verfahren wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes („Arbeitslosengeld II“) einen erheblichen Anteil, nämlich 28 %, aus. Neben den zu bearbeitenden Klagen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen sind von den derzeit beim Sozialgericht Karlsruhe tätigen 17 Richterinnen und Richtern  auch noch eine erhebliche Anzahl sog. Nebenverfahren, wie z.B. Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe, Kostengrundentscheidungen, Streitwertfestsetzungen etc.  zu bewältigen, die allerdings im Jahr 2009 statistisch nicht mehr erfasst werden.

Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Karlsruhe konnten im Jahr 2009 insgesamt 5131 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren erledigt werden. Obwohl in den Monaten April und Mai 2009 dem Gericht 1,25 weitere Richterstellen zugewiesen worden waren, betrug die nach einer vom Land Baden-Württemberg mitgetragenen Studie (Pebb§y) ermittelte Personalunterdeckung noch 17,3 %, was 3,32 fehlende Richterstellen bedeutet. Überdies dürfte aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage und der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen und der Leistungen für Kinder vom 09.02.2010 nach Einschätzung des Präsidenten des Sozialgerichts Karlsruhe Michael Zimmermann in Zukunft mit einem weiteren Anstieg der Verfahren, vor allem auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Arbeitslosengeld II“) und einer damit einhergehenden höheren Arbeitsbelastung zu rechnen sein.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Sozialgerichts Karlsruhe sind neben Streitigkeiten auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitssuchende Verfahren im Rentenversicherungsrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht.

Im Jahr 2009 waren rund 33 % aller Klagen beim Sozialgericht Karlsruhe ganz oder zumindest teilweise erfolgreich für die Kläger. Einige Entscheidungen können im Internet über www.sozialgerichtsbarkeit.de abgerufen werden. Des Weiteren veröffentlicht das Sozialgericht Pressemitteilungen zu einzelnen Entscheidungen auf seiner Internetseite www.sozialgericht-karlsruhe.de.

 

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