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Jahrespressekonferenz 2009

Datum: 11.03.2009

Kurzbeschreibung: 

Jahrespressekonferenz 2009

Nachfrage nach sozialgerichtlichem Rechtsschutz auch 2008 auf hohem Niveau
Entlastung durch weitere 15 Richterstellen


Im Rahmen ihrer Jahrespressekonferenz berichtet die Präsidentin des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Heike Haseloff-Grupp: „Die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg hatte auch im vergangenen Jahr eine hohe Zahl neu eingegangener Verfahren zu bewältigen. Nur dem überobligatorischen Einsatz aller Richterinnen und Richter ist es zu verdanken, dass dennoch eine funktionierende Rechtspflege sicher gestellt worden ist. Die durch das Justizministerium zugesagte Verstärkung der Sozialgerichte durch weitere 15 Richter, die teilweise ihr Amt auch schon angetreten haben, war deshalb dringend erforderlich, um die kritische Situation zu entspannen. Darüber hinaus wird es durch diese personelle Entlastung auch möglich sein, den in erster Instanz auf fast 37.000 Verfahren angewachsenen Bestand unerledigter Verfahren zu senken.“

Präsidentin Haseloff-Grupp legte im Einzelnen dar, dass im Jahr 2008 insgesamt 34.079 neue Klagen und 3.413 Anträge auf Eilentscheidungen bei den 8 Sozialgerichten in Baden-Württemberg eingegangen sind. Während die Klageverfahren gegenüber 2007 im Wesentlichen konstant geblieben sind, ist die Zahl der Eilanträge hingegen weiter deutlich gestiegen (2.835 im Jahr 2007, 3413 im Jahr 2008). Den Löwenanteil der Eilverfahren machen mit etwa 67% Verfahren im Bereich des SGB II, die sog. Hartz-IV Verfahren aus. Da es sich hierbei um existenzielle Leistungen zur Grundsicherung handelt, ist eine schnelle Entscheidung geboten und bedeutet damit auch eine enorme Bindung von Arbeitskraft an den Gerichten. Trotz der im Jahr 2008 äußerst angespannten Personalsituation betrug die durchschnittliche Verfahrensdauer bei allen Anträgen im einstweiligen Rechtsschutz nur 1,2 Monate.

Beim Landessozialgericht sind die Berufungseingänge nur leicht gestiegen und damit auf hohem Niveau konstant geblieben (3.786 Neueingänge 2007; 3.824 in 2008), allerdings ist auch hier die Zahl der Anträge im einstweiligen Rechtsschutz von 681 auf 745 angewachsen. Der Anteil der Anträge im SGB II macht hier rund 50% aus.

Bedingt durch die nochmals gestiegene Zahl von Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz konnte trotz aller Anstrengungen nicht vermieden werden, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer an den Sozialgerichten von 11,8 Monaten auf 12,2 Monate leicht gestiegen ist, obwohl die Gerichte insgesamt 33.492 Klagen und 3.373 Anträge im einstweiligen Rechtsschutz erledigt haben. Dies entspricht bei im Jahresdurchschnitt etwa 100 besetzten Richterstellen erster Instanz rund 367 Erledigungen pro Richter und Jahr.

Was das Spektrum der vor den Sozialgerichten und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg erhobenen Klagen, Anträge und Berufungen anbelangt, führt Präsidentin Haseloff-Grupp aus: „Sicherlich dominieren durch ihre schiere Menge die Verfahren aus dem SGB II („Hartz IV“) die Arbeit der Gerichte in besonderem Maß. Die große Nachfrage nach gerichtlichem Rechtsschutz gerade in diesem Bereich zeigt uns, dass die Rechtsschutzsuchenden Vertrauen in die Funktionsfähigkeit und Objektivität der Sozialgerichtsbarkeit besitzen.“ Die Sozialgerichte und das Landessozialgericht ist darüber hinaus allerdings auch für eine Vielzahl anderer existenzieller Ansprüche zuständig, z.B. auf Rentenzahlung, Krankengeld oder Krankenbehandlung, entscheidet in Streitigkeiten des Unfallversicherungsrechts oder stellt die Eigenschaft als Selbständiger oder Versicherter fest. Seit 2008 ist das Landessozialgericht darüber hinaus erstinstanzlich zuständig für Schiedsverfahren in Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung sowie für Vergabestreitigkeiten. Diese sind schon angesichts ihrer häufig im Millionenbereich angesiedelten Streitwerte von enormer wirtschaftlicher Bedeutung.

Präsidentin Haseloff-Grupp zeigt sich zuversichtlich, dass mit einer leistungsstarken Richterschaft, motivierten Mitarbeitern im Servicebereich und der personellen Unterstützung durch neue Kollegen das soziale Gleichgewicht in dem durch die Gesetzgebung vorgegebenen Rahmen durch eine funktionierende sozialgerichtliche Rechtsprechung auch weiterhin sichergestellt ist.

Siefert
Richterin am Landessozialgericht
Pressesprecherin des Landessozialgerichts

 

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